FÜR WEN WERDEN BEWEISE GESICHERT?

Beweissicherung

Auftraggeber für Beweissicherungen durch einen Sachverständigen sind Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden, Privatpersonen und Unternehmen. Der Bedarf für eine Beweissicherung entsteht, wenn ein Nachweis erbracht werden soll, ob der Istzustand eines Wirtschaftsgutes von einem vorgegebenen Sollzustand abweicht. Ein Beweissicherungsgutachten wird entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers und zielgerichtet zum Bedarf erstellt.