WIE KANN DER ISTZUSTAND FESTGESTELLT WERDEN?

Beweissicherung

Der Istzustand eines Wirtschaftsgutes kann durch folgende Betrachtungen festgestellt werden. 

  • Untersuchung des Wirtschaftsgutes
  • Prüfung der Dokumentation des Wirtschaftsgutes
  • Prüfung der Wartungsunterlagen des Wirtschaftsgutes
  • Ermittlung der Umgebungsbedingungen des Wirtschaftsgutes
  • Analyse der Herstellerangaben
  • Analyse der Angaben des Betreibers oder Eigentümers
  • Analyse der für das Wirtschaftsgut geltenden Bestimmungen (Gesetze, Normen, Vorschriften …)

Die Ermittlung des Istzustandes erfolgt zunächst im Rahmen von Ortsterminen Vorort beim zu beurteilenden Wirtschaftsgut, wobei alle erforderlichen Produktmerkmale erfasst werden. Die erforderlichen Vergleichsgrößen wie Stand der Technik, Vergleichsprodukte am Markt sowie geltende Normen und Vorschriften werden soweit erforderlich durch Recherchen im Internet, bei Herstellern, Marktbegleitern, sowie weiteren geeigneten Informationsquellen ermittelt und für die Feststellung des Ist-Zustandes zur Verfügung gestellt.