MASCHINEN UND INDUSTRIELLE ANLAGEN

Was wird bewertet?

Maschinen wie zum Beispiel Baumaschinen oder Werkzeugmaschinen sind definiert als Geräte mit mehreren Komponenten, die durch ein oder mehrere Antriebssysteme bewegt werden. Ziel der Entwicklung von Maschinen ist die Verbesserung von Arbeitsprozessen, was bis hin zur Voll- Automatisierung führen kann. Ab einem gewissen Umfang werden Maschinen als Anlagen bezeichnet. Anlagen bestehen im Allgemeinen aus der Verkettung mehrerer Maschinen wie bei Förderanlagen, Anlagen zur Stahlerzeugung oder Fertigungsstraßen in der Automobilindustrie. Großanlagen sind zum Beispiel Kraftwerke und Raffinerien.

TECHNISCHE UND KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSEINRICHTUNGEN

Technische und Kaufmännische Betriebseinrichtungen

Technische Betriebseinrichtungen sind alle Einrichtungen, die zum Betrieb einer Produktion erforderlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Werkstatteinrichtung, die Sozial- und Wascheinrichtungen oder die Lagerausstattung mit Lagerelementen und Transportmitteln. Kaufmännische Einrichtungen beschreiben alle Einrichtungen im Bürobereich wie zum Beispiel Schreibtische, Bürostühle oder Regale- und Schranksysteme.

BEBAUTE UND UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE

Bebaute und unbebaute Grundstücke

Unter bebauten Grundstücken sind Liegenschaften mit Bebauung sowohl im privaten Bereich (Wohnhäuser, Garagen etc.) als auch im geschäftlichen Bereich (Betriebsstätten, Niederlassungen oder auch komplette Produktionsstandorte) zu verstehen.

BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN

Betriebsunterbrechungen

Betriebsunterbrechungen sind Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder eines Betriebes. Die Betriebsunterbrechung kann vollständige bei der Unterbrechung aller Geschäftstätigkeiten oder nur teilweise bei der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit von Unternehmensteilen sein. Die Ermittlung des aus einer Betriebsunterbrechung resultierenden Schadens kann für die Bestimmung von Versicherungsleistungen oder als Information für Geschäftsbilanzen verwendet werden. Der Betriebsunterbrechungsschadens berücksichtigt nicht nur den eigentlichen Schaden der die Betriebsunterbrechung verursacht hat, sondern auch die Folgeschäden, die zum Beispiel durch den Ausfall einer Engpassmaschine entstehen, weil nachfolgende Fertigungsprozesse aufgrund des fehlenden Vormaterials nicht durchgeführt werden können. In dies Betrachtung können auch Marktrisiken durch zum Beispiel Verlust von Kunden einfließen, weil diese aufgrund der Betriebsunterbrechung über einen gewissen Zeitraum nicht beliefert werden konnten.